Vormundschaften

Vormundschaften

Wir sind anerkannter Vormundschaftsverein und verfügen über die Erlaubnis zur Übernahme von Vormundschaften gemäß § 54 SGB VIII i.V.m. § 30 KJHG- SA erteilt am 13.05.2020 durch die Landesbehörde Sachsen Anhalt.

Unsere eingehenden Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Kindern aus Familien mit multiplen Hemmnissen bei der Alltagsbewältigung und die daraus resultierende positive Zusammenarbeit mit den Fachkräften anderer Vormundschaftsvereine hat uns dazu bewogen, fortan die Tätigkeit als Vormundschaftsverein aufzunehmen und dieses Arbeitsfeld auch mit unseren Erfahrungen und fachlich qualifizierten Mitarbeitern zu stärken und das Angebot vielfältiger zu gestalten.

Unser Vormundschaftsverein befindet sich im Süden der Stadt Halle (Saale) und somit im Einzugsbereich der Stadt selbst und dem angrenzenden Landkreises Saalekreis. In unserer alltäglichen Arbeit als Partei des Mündels legen wir großen Wert auf eine auf Vertrauen basierende Beziehung durch Akzeptanz und Wertschätzung. Es ist für uns von Priorität, die Kinder und Jugendlichen stets altersgerecht an den Entscheidungsprozessen teilhaben bzw. mitwirken zu lassen. Den hierfür notwendigen regelmäßigen Kontakt stellen wir vorzugsweise persönlich im Lebensumfeld des Mündels, aber auch in Form gemeinsamer Unternehmungen oder telefonischen bzw. Kontakt über Internet sicher. Wichtig ist uns zudem, dass das Kind oder der Jugendliche eine Plattform hat, wo ihm die Möglichkeit gegeben ist, dem Vormund betreffende Kritik und Wünsche zu äußern.


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